Digitale Signatur
PDF elektronisch unterschreiben: so signieren Sie rechtskräftig digital
Ein PDF kann heute auf jedem internetfähigen Gerät rechtsgültig elektronisch signiert werden. Was viele nicht wissen: Gesetzlich geregeltes elektronisches Signieren fühlt sich nicht an wie Unterschreiben im herkömmlichen Sinne. Es ist nicht das Schriftbild, das bei E-Signaturen die Beweiskraft in sich trägt.
Visuelle Unterschrift: aus rechtlicher Perspektive irrelevant
Beim beweiskräftigen elektronischen Signieren wird dem PDF-Dokument ein Datenpaket angehängt – ein sogenanntes Signaturzertifikat. Dieses enthält folgende Informationen:
- Den Signaturzeitpunkt – wann wurde signiert?
- Die Identität der signierenden Person – wer hat signiert?
- Die Integrität des Dokuments – blieb der Inhalt unverändert?
Es ist dieses Signaturzertifikat, das Ihren PDF-Vertrag beweiskräftig macht. Das Anbringen einer visuellen Signatur wie eine gescannte handschriftliche Unterschrift ist aus rechtlicher Perspektive irrelevant.
Foto oder Scan der handschriftlichen Unterschrift nicht immer rechtsgültig
Ein PDF-Vertrag mit einer fotografierten handschriftlichen Unterschrift ist nicht in jedem Fall rechtskräftig. Dasselbe gilt für Verträge, die auf einem Touch-Display unterschrieben werden. Bei Verträgen, die die Schriftform verlangen – z. B. Kündigungen, Kreditverträge oder verschiedene Arten von Arbeitsverträgen – muss in der EU und in der Schweiz auf jeden Fall ein Signaturzertifikat angehängt werden, damit sie rechtlich gültig sind.
Auch bei Verträgen, die nicht die Schriftform verlangen, wird aus Gründen der Risikominimierung auf Signaturzertifikate zurückgegriffen. Grund: Die Elemente, die bei einer handschriftlich angebrachten Unterschrift Aufschluss über ihre Echtheit geben – zum Beispiel der Druck, mit dem der Stift aufgesetzt wird – werden durch verpixelte Fotos oder Scans unkenntlich und verlieren ihre Beweiskraft. Die Wahl des E-Signatur-Standards ist von den geltenden Formvorschriften und internen Richtlinien abhängig und kann von den aufgeführten Beispielen abweichen. Konsultieren Sie eine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall.
PDF mit visueller Unterschrift und rechtssicherem Signaturzertifikat signieren
Beim Einsatz der elektronischen Signatur einer PDF ist nicht nur die Gewährleistung der Beweiskraft essentiell, viele User legen auch Wert darauf, die elektronische Signatur visuell gestalten zu können. Das ist zum Beispiel mit Skribble, einem der führenden E-Signatur Anbieter, möglich. Skribble bestätigt uns, dass das Signaturzertifikat bei einer elektronischen Signatur unerlässlich ist, denn es stellt die Beweiskraft der elektronischen Signatur sicher. Dennoch gilt, dass die visuelle Signatur auch weiterhin bei elektronischen Signaturen eine Daseinsberechtigung hat.
“Wir haben im Austausch mit unseren Kunden herausgefunden, dass die visuelle Unterschrift auch bei E-Signaturen immer noch gefragt ist. Die Gründe liegen in unseren Gewohnheiten: Es fühlt sich einfach falsch an, Vertrag ohne sichtbares Abbild einer handschriftlichen Unterschrift zu signieren. Außerdem ermöglicht die visuelle Signatur eine gewisse Personalisierung der elektronischen Signatur.” – Jevgenija Litvina, UX Writer, Skribble
Mit Skribble können Sie in wenigen Klicks eine rechtsgültige, digitale Signatur erstellen:
- PDF auswählen
- Visuelle Signatur per Drag & Drop platzieren (optional)
- Auf “Signieren” klicken
- Auf dem Handy bestätigen
Skribble funktioniert mit jedem Betriebssystem und auf jedem mobilen Gerät. Der Zugriff erfolgt über den Browser oder via ein Plug-in direkt aus einem Dokumenten-Management-System wie Microsoft OneDrive, Google Drive oder einer Branchenlösung wie SAP heraus.