Kryptowährungen

Security Tokens: Der nächste große Durchbruch für die Bitcoin-Technologie?

Security Tokens: Der nächste große Durchbruch für die Bitcoin-Technologie?

Utility Token – Payment Token – Security Token

Zu Beginn geht es darum, dass man die Unterschiede zwischen einem Coin und einem Token kennt: Coins sind das native Produkt der Plattform und können auch außerhalb genutzt werden – so etwa, wenn es um einen Bezahlvorgang geht. Token bewegen sich hingegen nur innerhalb des geschaffenen Ökosystems. Das heißt, Token werden auf einer schon bestehenden Blockchain aufgebaut. Nun gibt es aber nicht nur den Token – auch hier wird zwischen dem Payment Token, dem Utility Token und dem Security Token unterschieden.

Welche Token gibt es?

Bei dem Utility Token handelt es sich um einen digitalen Gutschein, der den Besitzer berechtigt, einen Zugang auf der Plattform zu haben. In der Regel knüpft das Unternehmen an den Utility Token eine zweckgebundene Dienstleistung – so etwa eine Freischaltung diverser Funktionen innerhalb der App. Nach Maßgabe der SEC, der US Börsenaufsicht, dürfen Utility Token jedoch keinen finanziellen Anreiz haben. Das bedeutet, der Emittent darf in diesem Fall keinerlei Rendite in Aussicht stellen. Doch die Frage, wie es um die rechtliche Einordnung von Utility Token steht, bleibt ein noch immer recht großes Thema in den USA. Denn folgt man SEC Chairman Jay Clayton, so handelt es sich bei allen durch ICOs emittierten Token um Securities.

Bei Payment Token handelt es sich um klassische Kryptowährungen wie Monero, Litecoin oder auch Bitcoin, die keinerlei Projektbindung unterstehen. Das heißt, ihre Einsatzzwecke sind ausgesprochen vielseitig. Zudem verfügen Payment Token über eine eigene Blockchain , auf der sodann alle Transaktionen aufgezeichnet werden.

Security Token werden auch als tokenisierte Vermögensanlagen bezeichnet, die den geltenden Regularien für Wertpapiere entsprechen. Das heißt, es geht um in Tokenform behördlich abgesegnete Wertpapiere.

Was sagt die BaFin?

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist der Frage nachgegangen, welche Token welcher Regulierung bedürfen. Die BaFin stellte im Zuge der Untersuchungen fest, dass Token, die eine digitale Form von Vermögenswerten darstellen, als eigene Wertpapiergattung gesehen werden müssen. So auch, wenn das tokenisierte Finanzinstrument eine Vermögensanlage ist.

Aufgrund technischer Beschaffenheit lassen sich die meisten Token heute problemlos transferieren. Zudem ist auch eine gute Handelbarkeit am Finanzmarkt gegeben – die BaFin zählt nämlich auch die Bitcoin-Börsen zum Finanzmarkt . Warum die BaFin dennoch der Meinung ist, es handelt sich beim Bitcoin um kein Wertpapier, obwohl dieser übertragbar sowie handelbar ist? Man erwirbt keine Ansprüche auf Rendite oder Mitspracherecht – das heißt, am Ende geht es nur um den Kurs der Kryptowährung. Das ist, verglichen mit Aktien, eindeutig zu wenig.

Anders sieht es hingegen aus, wenn man einen Blick auf den von der Firma Bitbond zur Verfügung gestellten Token „BB1“ wirft. Dieser Token wurde von Seiten der BaFin als Wertpapier eingestuft, da es hier um eine Namenschuldverschreibung geht. Auch wenn hier in der Regel von einer Vermögensanlage und nicht von einem Wertpapier ausgegangen werden muss, da die freie Handelbarkeit fehlt, da nicht vorgesehen ist, eine Übertragung auf eine andere Person durchzuführen, war es Bitbond doch möglich, hier den Status des Wertpapiers zu erreichen, da man die Anleihe in eine Token-Form gegossen hat.

Für Bitbond ist der Vorteil entstanden, dass für die Schuldverschreibung keine physische Urkunde erstellt werden musste. Erfolgt der Eigentumsnachweis über den Token, so ist kein Papier erforderlich. Das heißt, dass Intermediäre wie etwa Clearstream, eine Tochter der Deutschen Börsen AG und Verwahrstelle für Wertpapiere, die in Luxemburg ansässig ist, entfallen.

Entfallen Mittelsmänner, so sind die Prozesse wesentlich schlanker, sodass geringere Kosten anfallen. Die Kostenersparnis hat natürlich positive Auswirkungen auf die Anleger, die für den Erwerb des Security Tokens auch keine Depotbank brauchen und somit Gebühren sparen. Am Ende genügt eine Wallet.

Nun folgen weitere Überprüfungen

Hinsichtlich der Tokenisierung von Vermögenswerten spricht die BaFin von einem klassischen Paradigmenwechsel, verrät aber auch, dass es eine Reihe von verschiedenen Wertpapierprospekten gibt, die noch geprüft werden müssen. Fakt ist: Bitbond hat hier ganz klar den Anfang gemacht – nun darf man in weiterer Folge auch gespannt sein, welche Vermögensanlagen in naher Zukunft auf der Blockchain landen werden, sofern es den Segen der BaFin gibt.