EU-DSGVO-konformer Datenaustausch

Die DSGVO treibt das Thema E-Mail-Verschlüsselung weiter an

Die DSGVO treibt das Thema E-Mail-Verschlüsselung weiter an

Schnelltest zur DSGVO

Die nahende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist in aller Munde. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai 2018 sind je nach Betätigungsfeld und Firmengröße teils unterschiedliche Vorgaben umzusetzen. In jedem Fall geht es darum, personenbezogene Daten zu schützen. Dabei ist es nicht ausreichend, den Schutz für Daten sicherzustellen, die „at rest“ in einer Datenbank gespeichert sind.

Viel gefährdeter sind Daten „in transit“, also während der Übertragung. Insbesondere hier fordert die DSGVO den Einsatz sicherer Technologien nach dem Stand der Technik. Dazu zählt die E-Mail-Verschlüsselung seit Jahrzehnten. Sie erlebt nun ihren zweiten Frühling und auch die Nachfrage nach sicheren Lösungen für den Transfer großer Dateien steigt.

Bei Zertificon, dem Berliner Security Spezialisten für sichere und datenschutzkonforme Unternehmenskommunikation, hat man sich intensiv mit den Anforderungen der DSGVO beschäftigt, um die vielen Anfragen adäquat beantworten zu können. Die Unsicherheit in den Unternehmen ist groß. Fakt ist, dass personenbezogene Daten nach §9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bereits heute nur verschlüsselt übertragen werden sollten. Doch das BDSG ist ein zahnloser Tiger. Anders verhält es sich bei der EU Datenschutz-Grundverordnung. Diese formuliert neben einer deutlichen Forderung nach Verschlüsselung auch wirksame Sanktionen: Geldstrafen können bis zu 20 Mio. EUR bzw. 4% des globalen Firmenumsatzes betragen – der höhere Betrag gilt.

Um Unternehmern im DSGVO-Dschungel ein wenig Hilfestellung zu bieten, hat Zertificon mehrere Blog-Beiträge und auch einen Schnelltest zur DSGVO veröffentlicht.

Weiterhin bietet Zertificon mit dem Z1 SecureMail Gateway und Z1 SecureHub einfach nutzbare und bewährte zentrale Verschlüsselungslösungen für den E-Mail-Verkehr und den sicheren Austausch großer Dateien. Beide können auch in Kombination genutzt werden, um personenbezogene Daten konform zur Datenschutzgrundverordnung auszutauschen. Damit können die Mitarbeiter mit allen gewünschten Empfängern ohne Mehraufwand verschlüsselt kommunizieren. Die Verschlüsselung aller Daten wird in den Z1 Verschlüsselungslösungen detailliert aufgezeichnet und bleibt damit jederzeit nachweisbar – so entgehen Firmen den Sanktionen der DSGVO mit einer nachhaltigen Lösung.