NIS2

Wie können sich EU-Unternehmen auf die NIS2-Herausforderungen vorbereiten?

, CrowdStrike

Von Dr. Christoph Bausewein, Assistant General Counsel, Data Protection & Policy CrowdStrike

Die Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie, auch bekannt als NIS2, ist die neue Cybersicherheitsrichtlinie der Europäischen Union.

Dr. Christoph Bausewein, Assistant General Counsel, Data Protection & Policy, CrowdStrike

Sie baut auf der Richtlinie NIS1 aus dem Jahr 2016 auf und zielt darauf ab, einen weltweit führenden Standard für Cybersicherheitsmaßnahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass europäische Unternehmen sowie Netzwerk- und Informationssysteme vor den sich ständig weiterentwickelnden Cyberbedrohungen geschützt sind. Die NIS2-Richtlinie ist zwar ein innovativer Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in Unternehmen, doch müssen die betroffenen Organisationen die Schritte, die zur Einhaltung dieser neuen Vorschriften erforderlich sind, genau verstehen.

Die erfolgreiche Einhaltung der NIS2-Richtlinie erfordert mehr als die Anschaffung neuer Technologien. Unternehmen müssen eine Sicherheitskultur aufbauen, die über die Abteilung des CISO hinausgeht und das gesamte Unternehmen durchdringt. Viele Unternehmen haben jedoch Probleme auf folgenden Gebieten:

Trotz dieser Herausforderungen ist es das Ziel der NIS2-Verordnungen, die Widerstandsfähigkeit aller in der EU tätigen Organisationen, die wichtige Funktionen für Gesellschaft und Wirtschaft erfüllen, zu stärken. NIS2 zielt darauf ab, Unstimmigkeiten im Umgang mit Cyber-Sicherheitsbedrohungen zu verringern, das Bewusstsein für Cybersicherheit zu schärfen und die Fähigkeit von Organisationen zu verbessern, auf Vorfälle zu reagieren.

Wann endet die NIS2-Frist, und wer muss sie einhalten?

Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die NIS2-Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Folglich sind die Verantwortlichen in den Unternehmen dafür verantwortlich, die Cybersicherheitspraktiken ihres Unternehmens auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kosten für die Nichteinhaltung der Vorschriften können Geldstrafen, Rufschädigung und Verlust von Kunden sein.

Die neuen Vorschriften betreffen Organisationen, die als Kerninfrastrukturen eingestuft werden und in der Europäischen Union tätig sind. Diese Organisationen werden so definiert, dass sie Dienstleistungen erbringen oder ihre Tätigkeiten in der Europäischen Union ausüben, in bestimmten Sektoren tätig sind, wesentliche oder wichtige Funktionen ausüben und als mittlere oder große Unternehmen eingestuft werden. Gemäß Artikel 2 der Empfehlung 2003/361/EG im Anhang hat ein mittleres Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte oder eine Bilanzsumme zwischen 10 und 43 Millionen Euro. Große Unternehmen haben 250 oder mehr Beschäftigte oder eine Bilanzsumme von 43 Mio. EUR oder einen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR. Unternehmen sollten wissen, in welche Kategorie sie fallen, um zu verstehen, wie sie die Vorschriften einhalten müssen.

Es gibt keinen magischen Einschalt-Knopf

Bei der NIS2-Richtlinie geht es nicht nur darum, über die Technologie zur Abwehr von Cyberangriffen zu verfügen. Es geht auch darum, dass Unternehmen über bewährte Verfahren und eine umfassende Sicherheitskultur verfügen, in der jeder Einzelne die Cybersicherheit ernst nimmt. Die Auswirkungen der Richtlinie auf ein Unternehmen werden stark davon abhängen, wo das Unternehmen in Bezug auf seine Sicherheitsreife steht. Für Unternehmen, die diesen Weg noch nicht eingeschlagen haben, kann die Umsetzung von NIS2 eine herausfordernde Aufgabe sein, da sie sich zum ersten Mal mit der Einhaltung von Cybersicherheitsvorschriften befassen müssen.

Für Unternehmen, die der Schaffung robuster, moderner Sicherheitspraktiken in ihrer gesamten Organisation Priorität eingeräumt haben, sind die Auswirkungen von NIS2 möglicherweise weniger belastend, könnten aber dennoch einige Herausforderungen mit sich bringen. Unabhängig davon, an welchem Ende des Spektrums sich ein Unternehmen befindet, wird 2024 eine Zeit der Anpassung an die neuen Cybersicherheitsstandards erforderlich sein. Unternehmen müssen darauf vorbereitet sein.

Den Wandel vorantreiben

Eine Möglichkeit für Führungskräfte, ihr Unternehmen auf dem Weg zur Cybersicherheit zu begleiten, besteht darin, sich daran zu erinnern, dass jede NIS2-Anforderung auf drei Kategorien basiert: Menschen, Technologie und Prozesse.

Auch wenn die Einhaltung der neuen Vorschriften eine Herausforderung sein kann, werden Unternehmen, die der Cybersicherheit Priorität einräumen und die NIS2-Richtlinie jetzt einhalten, viel besser darauf vorbereitet sein, sich gegen aktuelle und aufkommende Sicherheitsbedrohungen zu verteidigen und ihr Wachstum im nächsten Jahr und darüber hinaus zu beschleunigen.