Beschlüsse der Bundesnetzagentur
Energiebranche: Zertificon gewährleistet Umsetzung für E-Mail Verschlüsselung
Vorabinformation zum Release des Funktionsmoduls „EDI[at]Energy Marktkommunikation 2017“
Zertificon Solutions, führender Hersteller von E-Mail-Verschlüsselungslösungen für Unternehmen, wird im Mai 2017 ein Modul zur Z1 Lösungsunterstützung für die neuen Richtlinien zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien im Rahmen der Marktkommunikation zwischen Energieversorgern veröffentlichen.
Die Beschlüsse der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation in der Energiebranche (BK6-16-200 bzw. BK7-16-142) sind ab dem 01.06.2017 von allen Marktteilnehmern umzusetzen. Im Vergleich zur seit 2013 gültigen Kommunikationsrichtlinie ergeben sich erhebliche Änderungen:
Die bisherige spezifische Signatur und Verschlüsselung beim E-Mail-Austausch der Übertragungsdateien entfällt. Dafür wird die Signatur und Verschlüsselung nach dem S/MIME-Standard und die ausschließliche Nutzung der vom BSI als aktuell und sicher eingestuften Kryptoalgorithmen obligatorisch. Die eigene Ausstellung von X.509-Zertifikaten ist nicht mehr zugelassen, der Zertifikatsbezug über Trustcenter wird verpflichtend. Weiterhin werden organisatorische Regeln für die unterschiedlichen Fehlerfälle der Kommunikation zwischen zwei Partnern vorgegeben.
Zertificon ist im Energieumfeld bereits als verlässlicher Partner für serverbasierte E-Mail-Verschlüsselung und -Signatur bekannt und wird rechtzeitig das Funktionsmodul „EDI@Energy Marktkommunikation 2017“ für das Z1 SecureMail Gateway bereitstellen, mit dem die Erfüllung der neuen Richtlinien vollständig gewährleistet wird.
Die erste Version wird im kommenden Mai veröffentlicht und berücksichtigt neben den von der BNetzA geforderten Algorithmen gemäß SMIME v3.2 und TR-03116 auch die Anforderungen an das Zertifikatsmanagement. Der Zertifikatsbezug wird erheblich erleichtert und auch die neuen Fristen für den Zertifikatswechsel werden vollumfänglich berücksichtigt. Weiterhin werden mit dem neuen Modul auch die organisatorischen Regelungen zum Übertragungsweg erfüllt. Hierzu zählen Regelerweiterungen zum Umgang mit Zertifikaten und die Ausleitung an Clearing-Postfächer für Fehlerfälle.
Weitere Informationen zum Modul „EDI[at]Energy Marktkommunikation 2017“ finden Sie hier .