Anbieterwechsel

DSL-Anbieterwechsel – Tücken erkennen und Tücken umgehen

DSL-Anbieterwechsel – Tücken erkennen und Tücken umgehen

Homeoffice, Home-Schooling, Distance-Learning – wie wichtig schnelles Internet ist, wissen wir in Deutschland spätestens seit Ausbruch der Pandemie im Januar 2020. Rasanz ist beim Internet der eine bedeutsame Aspekt, der Preis der andere wichtige Faktor. Optimale Leistung bei möglichst niedrigen Kosten – das sind die wichtigsten Gründe, weshalb jedes Jahr scheinbar unzählige Menschen zwischen in Deutschland ihren DSL-Anbieter wechseln.

Deutschland und seine nachweislich mangelhafte IT-Infrastruktur – Ein überaus beliebtes Thema für Bundestags- und Landtagssitzungen vor leeren Zuschauerrängen und Abgeordnetenbänken, für das Kaffeegespräch zum zweiten Frühstück im Lehrerzimmer, für Elternpflegschaftssitzungen und Stammtische in der Dorfkneipe. Bisweilen hagelt es, kaum verwunderlich, Häme und Spott.

So zitiert das Infoportal mobilegeeks.de den Digital-Philosophen Sascha Lobo – und zwar wie folgt: „Die Mobilfunkversorgung hierzulande ist lückenhaft, langsam und manchmal teurer, als zum Streamen mit dem Taxi ins Ausland zu fahren.“ Und das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL wusste im April 2021 zu berichten, dass im weltweiten Vergleich 33 Länder ein deutlich schnelleres Netz hätten als Deutschland – 18 dieser Länder lägen sogar in Europa.

Schnell und preiswert soll der DSL-Anschluss sein

Das bekannte olympische Motto „Dabei sein ist alles“ hat für Internetnutzer überall in Deutschland eine ähnliche Bedeutung wie jener Sack Reis, der in China umfällt. Wenn nicht höher und weiter, dann doch schneller und preiswerter soll das Netz selbst in den entlegensten Winkeln der Eifel und des Thüringer Waldes sein.

Eben deshalb entwickeln viele User und Surfer in Deutschland Jahr für Jahr enormen sportlichen Ehrgeiz beim DSL-Anbieterwechsel . Wobei IT-Security wahrlich kein „nice to have“ ist, sondern eine Selbstverständlichkeit. Selbst jugendliche Nutzer, die ihre hochgerüsteten Gaming-PCs zum virtuellen Battle mit Freundinnen und Freunden starten, legen längst größten Wert auf den Sicherheitsaspekt. Da kommt es ganz gelegen, wenn Eltern sich um einen schnelle(re)n und preiswerte(re)n Internetanschluss kümmern. Die zwangsläufige Folge – zumal in ländlichen Regionen – ist dann der flotte Wechsel zu einem anderen DSL-Anbieter.

Schritt für Schritt – so den DSL-Anbieter wechseln

Vorweg eine positive Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Kurz vor Weihnachten, exakt am 1. Dezember 2021, trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Diese hat, so die allgemeine Meinung, den Verbraucherschutz in Deutschland weiter gestärkt. Die wichtigsten Pluspunkte:

  • Verbraucherinnen und Verbraucher haben nunmehr Anspruch auf Entschädigung, falls beim Wechsel vom alten zum neuen DSL-Anbieter einiges danebengegangen ist.
  • Anspruch auf Entschädigung besteht ebenso, falls die gewünschte und vertraglich vereinbarte Übernahme der alten Rufnummer nicht termingerecht erfolgt.
  • Funktioniert der technische Übergang vom alten zum neuen DSL Lieferanten nicht innerhalb eines Arbeitstages, ist der bisherige Anbieter dazu verpflichtet, den Kunden mit einer Telefon- und Internetverbindung zu versorgen. Dafür zahlt die Kundin/der Kunde bis zum endgültigen technischen Übergang nur die Hälfte der vorherigen Grundkosten.
  • Anspruch auf Entschädigung besteht auch, falls während des Wechsels nach einem Arbeitstag kein Internetanschluss zur Verfügung steht. Ab dem zweiten Arbeitstag beträgt dann die Entschädigung 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglichen Monatsentgelts. Übrigens: Hier zählt der höhere der beiden Beträge.

Das Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes dürfte für DSL-Anbieter eine gehörige Motivation sein, um Kundinnen und Kunden einen reibungslosen DSL-Anbieterwechsel zu ermöglichen. Die meisten Menschen werden aber gern auf Entschädigungen verzichten, wenn dafür der Switch vom einen zum anderen DSL-Anbieter reibungslos klappt. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beachten.

Schritt 1 beim Anbieterwechsel – Kündigungsfrist des laufenden Vertrags herausfinden

Eine Vertragskündigung ist in der Regel nur zum Ende der fixierten Laufzeit möglich. Je nach Anbieter beträgt die Vertragslaufzeit 12 oder 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise maximal drei Monate. „Wer unsicher ist, sollte in die Rechnung schauen“, empfiehlt Jan-Henning Ahrens, Inhaber der Kanzlei KWAG in Bremen. Anbieter seien verpflichtet, in der Rechnung neben der Kündigungsfrist auch den letzten Kalendertag, an dem eine Kündigung eingehen muss, anzugeben. Wichtig: Seit 1. Dezember 2021 besteht bei automatischer Verlängerung nach der sogenannten Mindestvertragslaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht.

Schritt 2 – einen neuen DSL-Anbieter suchen

Wichtig: Nutzen Sie den Wettbewerb unter den DSL-Anbietern. Deshalb sollte man mindestens drei, besser: gleich eine Handvoll Angebote miteinander vergleichen, um im Hinblick auf Preis und Leistung das individuell passende und deshalb beste zu finden.

Schritt 3 beim Wechsel des DSL-Anbieters – Service des neuen DSL-Partners nutzen

Der Service praktisch jedes DSL-Anbieters: im Auftrag des Kunden/der Kundin Kündigung des Altvertrags und Wechsel zum neuen Anbieter. Das erspart Verbrauchern viel Zeit und Mühe. Tipp: Man sollte den neuen DSL-Anbieter bei dem beabsichtigten Wechsel mehrere Wochen vor Ende der Kündigungsfrist informieren, damit ausreichend zeitlicher Puffer besteht.

Schritt 4 – Mitnahme der alten Rufnummer sicherstellen

Sobald es um die Übernahme der gewohnten Rufnummer vom alten zum neuen DSL-Anbieter geht, ist oft auch von – so der Fachbegriff – „Portierung“ die Rede. Auch hier ist es am einfachsten, zeitsparendsten und nervenschonensten, den neuen DSL-Versorger mit der Portierung zu beauftragen. Wichtig ist eine Klärung vorab, ob der neue Anbieter die Mitnahme der alten Rufnummer erlaubt

Außerdem wichtig beim Wechsel des DSL-Anbieters

Beim Anbieterwechsel sind Sorgfalt und Gründlichkeit nötig. Das gilt insbesondere für die Daten, die der Verbraucher/die Verbraucherin in das Auftrags- bzw. Wechselformular einträgt. Diese sollten identisch sein mit den persönlichen Daten, die dem alten DSL-Anbieter vorliegen. Beispiel: Firmiert der Kunde beim Altanbieter als Hans-Joachim Schmitz, so sollte im Auftragsformular genau dies stehen und nicht etwa Hajo Schmitz.

Falls alle Stricke reißen und der Wechsel des DSL-Anbieters eben nicht innerhalb eines Arbeitstages klappt, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Beschwerde an die beiden betroffenen DSL-Anbieter – den bisherigen und den neuen
  • Information der Bundesnetzagentur. Dies kann auf postalischen Weg als Brief oder als E-Mail oder über das Onlineformular der Bundesnetzagentur erfolgen.

Fazit

Es gibt zahlreiche gute und sehr gute Gründe für den Wechsel des DSL-Anbieters. Qualitätsmängel des alten Internetversorgers, dessen zu hohe Kosten, der private oder berufsbedingte Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde – manchmal auch alles gleichzeitig. Der Switch vom einen zum anderen Internet-Versorger ist online in der Regel problemlos möglich. Verbraucher sollten die Preise vergleichen und das vertraglich Kleingedruckte sorgfältig prüfen. Positiv ist, dass durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Verbraucherrechte zum 1. Dezember 2021 gestärkt wurden.

Bildquelle: Unsplash, Simon Abrams