Bundeswehr und Cyberw(eh)ar
Verteidigungsanstrengungen der Bundesregierung gegen Cyberangriffe aus dem Internet unzureichend – Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Angriffe und Angriffskriege im Internet gefordert
Die Bundesverteidigungsministerin plant nach einem Bericht der FAZ und des SPIEGEL ONLINE in einem Strategiepapier vom April dieses Jahres eine massive Aufrüstung der Bundeswehr für den Bereich der Cyberkriegsführung im Internet. Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat in früheren Stellungnahmen auf die zunehmende Verwundbarkeit ziviler und militärischer Infrastrukturen hingewiesen und die bisherigen Maßnahmen zu deren Schutz als unzureichend kritisiert. Er begrüßt daher ausdrücklich den Vorstoß der Ministerin, die Cyberverteidigung der Bundesrepublik zu stärken.
Die Pläne, auch „offensive Cyberfähigkeiten“ für die Bundeswehr zu schaffen, können dagegen nicht unwidersprochen bleiben, sagte Arbeitskreissprecher Prof. Dr. Hartmut Pohl. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt in Artikel 87a unmissverständlich, dass die Streitkräfte zur Verteidigung eingesetzt werden. In der IT-Sicherheit ist die Grenze zwischen defensiven und offensiven Maßnahmen nicht immer leicht zu ziehen. Umso wichtiger sei es daher, sich von vornherein auf die Cyberverteidigung zu beschränken – diese aber dafür umso ernster zu nehmen, so Pohl.
Seit mehr als 15 Jahren ist eine zunehmende Anzahl von Angriffen im Internet zu beobachten – von Nachrichtendiensten, Militär und überproportional zunehmend auch von der Organisierter Kriminalität. Der aktuelle Stand der IT-Sicherheit in Deutschland sei wegen der fehlenden Abwehrsicherheit der Bundesrepublik desolat, sagte Pohl. Dies zeige die Vielzahl der Angriffe gegen Parlamente (Bundestag), Ministerien und Behörden sowie gegen Unternehmen (Chemie/Pharma, (Kern-)Kraftwerke, Energie- und Wasserversorgung, den Finanzbereich, Medien) und Private. Allein im monetär-bewertbaren Bereich der Unternehmen werde der jährliche Schaden durch Wirtschaftsspionage und Sabotage auf mittlere zweistellige Milliardenbeträge geschätzt. Dadurch gehe eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verloren und dem Staat entgehen Steuern in Milliardenhöhe. Die Angriffe können auch – nach wissenschaftlichen Untersuchungen – binnen Tagen zu schwerwiegenden Versorgungsengpässen, politischer Handlungsunfähigkeit und auch Bürgerkriege zur Folge haben. Fehlsteuerungen von Kernkraftwerken würden zur Verseuchung ganzer Landstriche führen.
Regelungen wie das deutsche IT-Sicherheitsgesetz mit der Meldung sog. Sicherheitsvorfälle und der Verpflichtung zu IT-Sicherheitsmaßnahmen reichen nicht aus, wenn nur erfolgreiche und innerhalb von Bruchteilen von Sekunden auch beendete sog. Cyberwars nachträglich gemeldet werden. Nach Meldungseingang dürfte das Internet auch längst abgeschaltet sein.
Eine Verlagerung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf den Einzelnen oder auf jedes einzelne Unternehmen kann nicht die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen. Der Arbeitskreis fordert daher:
- Massive Verteidigungsanstrengungen gegen Spionage- und Sabotageangriffe aus dem Internet: Der gesamte Verteidigungshaushalt muss unverzüglich auf die digitale Welt ausgerichtet werden. Dabei ist zu prüfen, wie zukunftsträchtig klassische personelle und materielle Waffen im Vergleich zu digitalen Angriffen aus dem Internet sind. Entsprechende Umschichtungen im Verteidigungshaushalt sind zu überprüfen.
- Es muss breit diskutiert werden, inwieweit Unternehmen im Verteidigungsfall Fachkräfte abstellen sollten.
- Die aus dem IT-Sicherheitsgesetz folgenden Grundschutzmaßnahmen müssen verpflichtend sein und dürfen nicht nur auf Kritische Infrastrukturen beschränkt werden.
- Die Bundesregierung muss in der IT-Sicherheit aus Eigeninteresse und aufgrund ihrer digitalen Souveränität unverzüglich agieren. Die Kooperation mit den Mitgliedsstaaten der EU und mit den Verbündeten in der NATO ist unverzichtbar. Daraus folgt naturgemäß eine Erneuerung oder Erweiterung der Nicht-Angriffspakte in EU und NATO auf das Internet. Dabei darf der grundgesetzlich festgelegte Parlamentsvorbehalt und das Verbot des Angriffskrieges nicht abgeschwächt werden: „Der konstitutive Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr ist integrationsfest.“ (BverfG-Urteil vom 30. Juni 2009 – 2 BvE 2/08 Rnr. 255)
Pressemitteilung der Gesellschaft für Informatik
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 20.000 Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Lehre und Forschung.