BKA: Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2013 - höhere Schäden, weniger Fälle

Delikte der Wirtschaftskriminalität verursachten 2013 Schäden von 3,82 Milliarden Euro und damit knapp 2 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr (3,75 Milliarden Euro). Die Schäden belaufen sich damit auf rund 50 Prozent des Gesamtschadensvolumens aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2013 erfassten Straftaten – und das bei einem Anteil der Wirtschaftskriminalität von nur 1,2 Prozent an der registrierten Gesamtkriminalität.

Dabei können die in der PKS erfassten Schadenssummen den tatsächlich verursachten Gesamtschaden nur teilweise abbilden. Denn neben den monetären müssen auch die immateriellen Schäden betrachtet werden. Beispiele sind etwa:

  • Wettbewerbsverzerrungen durch Wettbewerbsvorsprünge des mit unlauteren Mitteln arbeitenden Wirtschaftsstraftäters
  • Gefahr, dass infolge finanzieller Abhängigkeiten und Verflechtungen bei einem wirtschaftlichen Zusammenbruch auch jene Geschäftspartner betroffen sein können, die an den kriminellen Handlungen der Täter keinen Anteil hatten
  • Nicht unerhebliche Reputationsverluste von einzelnen Unternehmen oder auch ganzen Wirtschaftszweigen
  • Mögliche Vertrauensverluste in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung

Entgegen der Entwicklung der Schäden gingen 2013 die registrierten Fälle von Wirtschaftskriminalität zurück – um rund 12 Prozent auf 71.663 Straftaten.

Die Aufklärungsquote im Bereich der Wirtschaftskriminalität betrug im vergangenen Jahr 92 Prozent (2012: 91 Prozent) und war damit höher als bei den insgesamt polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (55 Prozent). Dies hängt unter anderem mit den Erfassungsrichtlinien der PKS zusammen. Demnach gilt ein Fall bereits als aufgeklärt, wenn ein Tatverdächtiger namentlich bekannt ist, was bei den Delikten der Wirtschaftskriminalität – anders als zum Beispiel beim Wohnungseinbruch oder Kraftfahrzeugdiebstahl – häufig der Fall ist.

Die Zahl der registrierten Tatverdächtigen lag 2013 bei 31.459. Das sind rund 10 Prozent weniger als im Vorjahr (34.828).

In 13 Prozent der Fälle von Wirtschaftskriminalität wurde 2013 das Internet genutzt. Dies stellt einen Rückgang um 12 Prozent dar und unterstreicht den rückläufigen Trend der letzten fünf Jahre. 68 Prozent der unter Nutzung des Internets begangenen Fälle betreffen den Bereich der Wirtschaftskriminalität bei Betrug, bei dem ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen ist. Im vergangenen Jahr wurden hier 38.357 Fälle erfasst und damit 20 Prozent weniger als 2012.

Die Tatsache, dass die Anzahl dieser Delikte im Jahr 2013 deutlich rückläufig war, kommt als Erklärung für den Rückgang der Fallzahlen im Bereich des Tatmittels Internet in Betracht.

Gleichwohl kommt der Bekämpfung der Betrugsdelikte aufgrund der immensen Schäden eine besondere Bedeutung zu.

So befasst sich das Bundeskriminalamt (BKA) seit Oktober 2013 gezielt mit der Koordinierung der Bekämpfung des gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges zum Nachteil älterer Menschen. Aus Call-Centern in der Türkei werden die Geschädigten beispielsweise über den angeblichen Gewinn eines hohen Geld- oder Sachpreises informiert. Für dessen Aushändigung werden durch die Täter im Voraus zu zahlende Gebühren, Steuern oder andere Kosten geltend gemacht. Eine Gewinnausschüttung erfolgt – auch nach Zahlung der geforderten Beträge – nicht. Seit 2008 wurden auf diese Weise fast eine Million Menschen in Deutschland geschädigt und ein Schaden von ca. 117 Millionen Euro verursacht. Dabei muss von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Um dem entgegen zu wirken und weitere Fälle zu verhindern, hat das BKA im letzten Jahr eine Präventionskampagne gestartet. Mit Flyern, Veröffentlichungen im Internet und Fernsehauftritten wird vor dieser Betrugsmasche gewarnt, um potentiell Geschädigte und Angehörige zu sensibilisieren.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Bekämpfung des so genannten Enkeltrickbetruges dar. Hierbei setzen sich die Täter unter Vorspielen eines Verwandtschaftsverhältnisses telefonisch mit ihren Opfern, überwiegend älteren Menschen, in Verbindung. Mit einer angeblichen Notlage drängen sie diese zur Übergabe von mitunter hohen Geldbeträgen. So konnte die Polizei Hamburg im Mai dieses Jahres im Bundesgebiet 10 Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betruges verhaften. Durch die Täter wurde ein geschätzter Schaden von 1,7 Millionen Euro verursacht. Sechs weitere Tatbeteiligte, darunter maßgebliche Clanführer, konnten in Polen verhaftet werden, von denen bislang drei Personen nach Deutschland ausgeliefert wurden. Ferner konnten in beiden Ländern Beweismittel und Vermögenswerte sichergestellt werden.

Bei den Anlage- und Finanzierungsdelikten verzeichnete das BKA einen Anstieg um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleiches gilt für den Betrug und die Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagen (+ 27 Prozent). Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem bei der Polizei in Frankfurt am Main geführten umfangreichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und weiterer zahlreicher Straftaten. Den Beschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, im Rahmen von Immobiliengeschäften ein so genanntes Schneeballsystem aufgebaut zu haben, um angeblich weit über dem Durchschnitt liegende Renditen zu erwirtschaften. Teilweise sollen diese Renditen aus neu zugeflossenen Anlegergeldern bestritten worden sein.

Im Zusammenhang mit Anlage- und Finanzierungsdelikten spielt der so genannte Graue Kapitalmarkt eine bedeutende Rolle. Dieser ist der Teil des Finanzmarktes, der nicht oder nicht vollständig staatlicher Aufsicht bzw. staatlicher Regulierungen unterliegt.

Zu den Produkten des Grauen Kapitalmarktes zählen beispielsweise Genussrechte. Diese gewähren den Anlegern zwar Rechte am Gewinn, in der Regel jedoch kein Stimmrecht. Bei einer Insolvenz erfolgt die Rückzahlung der Einlage der Genussrechtsinhaber erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger, wodurch die erhöhte Gefahr des Totalverlustes der Einlage besteht.

Beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen wurden 2013 insgesamt 4.697 Fällen in der PKS registriert. Das ist nicht nur ein Anstieg um rund 7 Prozent im Vergleich zu 2012, die Fallzahl liegt zudem über dem Mittelwert der letzten fünf Jahre (4.100 Fälle). Der registrierte Schaden sank dagegen um 36 Prozent auf etwa 41 Millionen Euro. Die dennoch hohe Summe resultiert aus dem Betrug zum Nachteil von Selbstzahlern, Beihilfestellen, Krankenkassen und –versicherungen. Bei den Betrügern handelt es sich um Angehörige medizinischer oder pharmazeutischer Berufe sowie Krankenhäuser und Sanatorien. Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen stellt eine besonders sozialschädliche Form der Wirtschaftskriminalität mit hohen Schadenssummen und negativer Auswirkung auf die Integrität des Gesundheitswesens dar.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Die Lage im Phänomenbereich Wirtschaftskriminalität ist geprägt durch eine hohe Dunkelziffer, enorme Schäden und langjährige ressourcenintensive Großverfahren der Ermittlungsbehörden. Wirtschaftsdelikte werden noch immer zu selten zur Anzeige gebracht. Gleiches gilt für die Korruption – sie ist ein enger Begleiter der Wirtschaftskriminalität. Auch hier appelliere ich, Korruptionsfälle konsequent anzuzeigen, damit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden können. Es muss in unser aller Interesse liegen, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaftsordnung aufrechtzuerhalten.“

Eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität setzt immer auch eine konsequente Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung voraus.

Im BKA geführte Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche mit Vortaten aus den Phänomenbereichen der Wirtschafts- und Finanzkriminalität sind jedoch zunehmend durch intransparente und länderübergreifende Finanz- und Warentransaktionen geprägt. Scheinlegale und aufwändige Gestaltungen von Unternehmensgeflechten dienen dabei der Verschleierung inkriminierter Vermögenswerte.

Um eine Anpassung an internationale Standards zu gewährleisten, sind beim Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 Strafgesetzbuch (StGB) rechtliche Anpassungen beabsichtigt. So plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Hinblick auf die so genannte Selbstgeldwäsche zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Bestrafung auch des Vortäters ermöglicht und zugleich das verfassungsrechtliche Verbot einer Doppelbestrafung desselben Unrechts achtet.

Zur spürbaren Effektivitätssteigerung bei der Vermögensabschöpfung sind ebenfalls rechtliche Anpassungen im Straf- und Strafprozessrecht erforderlich.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Der Vergleich mit Italien zeigt, wie effektiv Vermögensabschöpfung sein kann. Gerade das Entziehen der finanziellen Basis – gewissermaßen der Früchte der Tat – hat sich als eines der wirksamsten Mittel zur nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung erwiesen.“

Die Bedeutung einer konsequenten Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung zeigt folgendes Beispiel:

Das BKA und die Hessische Finanzverwaltung führen für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche in einem besonders schweren Fall und der bandenmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem betrügerischen Handel von Emissionsrechten. Der Schaden für die Bundesrepublik Deutschland liegt im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Die Beschuldigten sollen Emissionsrechte über deutsche Gesellschaften von ausländischen Unternehmen bezogen und zum Zwecke der Umsatzsteuerhinterziehung über eine Kette zwischengeschalteter Gesellschaften ins europäische Ausland weiterveräußert haben. Im Rahmen dieses Umsatzsteuerkarussells wurden die Gelder über eigens dafür eingerichtete Banken weltweit verschoben, um sie so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.

In dem Ermittlungskomplex konnten durch das BKA insgesamt ca. 50 Millionen Euro an Bankforderungen im In- und Ausland vorläufig gesichert werden. Die Verwertung der im Ausland gesicherten inkriminierten Vermögenswerte dauert an. Acht Bandenmitglieder wurden vom Landgericht Frankfurt am Main bereits zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und sieben Jahren und 10 Monaten verurteilt. Gegen einen weiteren Beschuldigten hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Juni 2014 Anklage erhoben, einer der mutmaßlichen Hauptorganisatoren sitzt derzeit in den USA in Auslieferungshaft. Nach einem dritten Bandenmitglied wird öffentlich gefahndet.

Quelle: Bundeskriminalamt