DSGVO - Datenschutz - Compliance
3 Jahre DSGVO: Was tun, wenn es bei der Umsetzung hapert?
Ein Statement von Volker Sommer, Area VP DACH bei SailPoint
Fast genau 3 Jahre ist der Stichtag her: Am 25. Mai 2018 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung verbindlich in Kraft und regelt seitdem den Umgang mit (personenbezogenen) Daten von EU-Bürgern und Unternehmen. Dies ist Anlass genug, sich anzuschauen, wie es um die Akzeptanz innerhalb der (deutschen) Wirtschaft bestellt ist und was Firmen konkret tun können, um konform zu sein.
Als die DSGVO im Jahr 2018 in Kraft trat, hatte sie für viele Unternehmen den Anschein eines Zwangs zu drastischen Veränderungen ihrer Geschäftspraktiken. Die Verordnung verpflichtete Unternehmen dazu, genauer hinzuschauen und sich stärker für den Schutz der Daten ihrer Kunden, Mitarbeiter und Partner zu engagieren. Heute, drei Jahre später, sollte die Berücksichtigung des Datenschutzes in der gesamten Cybersicherheitsstrategie eines Unternehmens zu einer der wichtigsten Prioritäten zählen und die Compliance mit der DSGVO auf einem hohen Niveau liegen. Doch ist dies wirklich der Fall?
Wie eine Studie von Bitkom zeigt, die der Digitalverband im Rahmen seiner Privacy Conference im September letzten Jahres vorstellte, hatte die Mehrheit der deutschen Betriebe auch über zwei Jahre nach Einführung der DSGVO noch mit der Umsetzung zu kämpfen. Zum Zeitpunkt der Befragung hatte erst jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) die Verordnung komplett umgesetzt sowie interne, langfristige Compliance- und Prüfprozesse eingeführt. Immerhin gaben 37 Prozent an, die DSGVO zu großen Teilen umgesetzt zu haben, ähnlich viele (35 Prozent) waren teilweise konform. 6 Prozent hatten gerade erst mit der Umsetzung der Regeln begonnen. Grundlage war die Befragung von 500 Unternehmen in Deutschland. Interessanterweise gaben 26 Prozent der Betriebe – befragt nach den Gründen an – dass intern Fachpersonal für die Umsetzung fehle. 36 Prozent der Betriebe berichtete über einen gestiegenen Arbeitsaufwand im Rahmen der DSGVO – die Verordnung stellt für viele Firmen also eine Belastung ihres Personals dar.
Vor dem Hintergrund der Komplexität der DSGVO, aber auch des Fachkräftemangels und zusätzlich überlasteten IT-Abteilungen in Zeiten der Pandemie und Remote Work, ist es nachvollziehbar, dass Betriebe nach wie vor Probleme mit der vollständigen Umsetzung der DSGVO haben. Schließlich ist die Compliance – auch mit vielen anderen Datenschutzgesetzen – kein einmaliger Schritt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der konstante Aufmerksamkeit fordert.
Eine gute Möglichkeit, Konformität zu erreichen, ist eine ganzheitliche Sicherheitspraxis, die alle Überschneidungen der verschiedenen Vorschriften berücksichtigt, die Betriebe heute einhalten müssen. Um vollständige Transparenz zu erreichen, die für die Compliance mit der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze erforderlich ist, sollten sich Unternehmen auf einige wichtige Prioritäten im Bereich der Identity Security konzentrieren. Hierzu gehört die Lokalisierung persönlich identifizierbarer Informationen (Personally Identifiable Information oder PII) – dem Verständnis, wer Zugriff auf diese hat, und der Implementierung und Aufrechterhaltung angemessener Zugriffskontrollen für diese Daten.
Aufgrund dessen, dass sich Fragen rund um die Themen Datenschutz, DSGVO-Konformität sowie Unternehmens-Identity in der Praxis oft sehr komplex gestalten und Betriebe hier viele personelle Ressourcen benötigen sowie schnell reagieren müssen, um Datenabfluss zu verhindern, festzustellen und zu melden, ist der effektivste Weg, so viele Identity-Prozesse und Sicherheitsauditprozesse wie möglich zu automatisieren.
Denn: Automatisierung ist unerlässlich, wenn Prozesse regelmäßig wiederholt werden müssen und Reaktionen in Echtzeit (wie im Falle der DSGVO) erfolgen sollen. Durch die Automatisierung der Zugriffsbereitstellung und -entfernung können Unternehmen ihre Sicherheitskontrollen verschärfen und gleichzeitig ihre Effizienz steigern. Nur mit einer ganzheitlichen Strategie haben Unternehmen eine Chance, die Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zu schützen und zu verhindern, dass sie in die Schlagzeilen geraten und auf der Negativ-Liste der DSGVO-Bußgelder auftauchen.